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Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgien hat neulich vor der dürftigen Studienlage bezüglich der Behandlungen zur Brustvergrößerung mittels Injektionen aus Hyaluronsäure gewarnt. Die Kritik am derzeitigen Stand der Forschung umfasst folgende Punkte:
- Es bestehen noch keine Langzeitstudien, in denen die Ergebnisse und Folgen der Behandlungen mit Hyaluronsäure zur Brustvergrößerung dokumentiert sind. Bisher ist sie als Produkt der Klasse III zugelassen, was im Grunde bedeutet, dass es ein gelegentlich hohes Potenzial haben könnte. Trotzdem ist Hyaluronsäure in den USA bereits als Arzneimittel zugelassen, wobei su berücksichtigen ist, dass der dortige Markt wesntliche Unterschiede zum deutschan aufweist.
- Demzufolge verwendet das behandelnde Arzt das Medizinprodukt zur Vergrößerung der Brust als Neulandmethode –und somit auf eigene Verantwortung. Sollten irgendwelche Komplikationen auftreten, so würden im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Arztes regelmäßige Behandlungskosten anfallen, weil sich das Gel aus Hyaluronsäure nach einiger Zeit von selbst abbaut.
- Der Berufsverband hat schließlich darauf hingewiesen, dass bei Brustbehandlungen größere Mengen notwendig seien als bei der Behandlungen anderer Körperpartien zum Ausgleichen von Narben oder Falten. Wenn man berücksichtig, dass selbst durch die niedrigen Dosierungen der Falten- und Narbenbehandlung Zysten und Granulome entstehen, ist es durchaus möglich, dass bei größeren Mengen mit weiteren unerwünschten Nebeneffekten zu rechnen ist. So müsste die zu behandelnde Patientin möglicherweise eine Fremdkörperreaktion etwa im oder in unmittelbarer Nähe der Brustdrüse in Kauf nehmen. Die Bildung von Kapseln sowie Verhärterungen des Gewebes seien ebenso nicht auszuschließen. Im schlimmsten Fall könnten diese Komplikationen in Brustkrebs münden.
Tags: brustvergrößerung
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